- Ausdrückliche Erklärung: Eine klare Formulierung wie “Hiermit willige ich freiwillig in die Verarbeitung meiner Gesundheitsdaten zum Zweck der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ein.”
- Bezugnahme auf das Informationsblatt: Ein Hinweis, dass der Mitarbeiter das oben beschriebene Informationsblatt erhalten und verstanden hat.
- Hinweis auf die Freiwilligkeit und das Widerrufsrecht: Die explizite Feststellung, dass die Teilnahme am BEM freiwillig ist, die Verweigerung der Einwilligung keine negativen Konsequenzen hat und die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen werden kann.
- Datum und Unterschrift des Mitarbeiters.
Durch diese strikte Trennung von Information und freiwilliger Einwilligung wird ein transparentes und faires Verfahren gewährleistet, das die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters in einer ohnehin schon schwierigen Lebensphase respektiert und schützt.
Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis finden sich in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie im deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).